Unterstiftung

Die Germeringer Sozialstiftung darf nach § 2 Absatz 5 der Satzung "unselbständige Unterstiftungen zur Förderung anderer gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke, z.B. für kulturelle Zwecke" errichten und nach § 4 Absatz 6 der Satzung deren Trägerschaft übernehmen. Einzige Unterstiftung der Germeringer Sozialstiftung ist zur Zeit (Frühjahr 2011) die Mathilde-Rank-Stiftung.

Mathilde-Rank-Stiftung

Mathilde RankAm 6. Oktober 2003 schlossen Frau Mathilde Rank und die Germeringer Sozialstiftung einen Vertrag über die Errichtung einer "Mathilde-Rank-Stiftung" mit dem Sitz in Germering. Frau Rank stattete ihre Stiftung mit rund 230.000 Euro aus, bat aber darum, dass der Stiftungsname bis zu ihrem Tod anonym bleibt.

Mathilde Rank (Foto) wurde am 6. April 1922 in Gilching geboren. Schon als Kind kam sie nach Unterpfaffenhofen; hier lebte sie bis zu ihrem Tod am 20. Juli 2007. Frau Rank war Beamtin bei der Deutschen Bundesbahn.

Nach dem Vertrag vom 6. Oktober 2003 und nach ihrer Satzung ist die Mathilde-Rank-Stiftung eine unselbständige, nicht rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts in Treuhandschaft und Verwaltung der Germeringer Sozialstiftung.

Die Stiftung hat denselben sozialen Zweck wie die Germeringer Sozialstiftung. Die Sozialstiftung verwaltet das Vermögen der Mathilde-Rank-Stiftung getrennt von ihrem Vermögen.

Organe der Mathilde-Rank-Stiftung sind der Stiftungsrat und der Vorstand.

Den Stiftungsrat der Mathilde-Rank-Stiftung bilden die Mitglieder des Stiftungsrats der Germeringer Sozialstiftung. Bis zu ihrem Tod gehörte auch Frau Mathilde Rank dem Stiftungsrat ihrer Stiftung an.

Der Vorstand der Germeringer Sozialstiftung ist gleichzeitig Vorstand der Mathilde-Rank-Stiftung. Die Aufgaben und Befugnisse von Stiftungsrat und Vorstand entsprechen denen von Stiftungsrat und Vorstand der Germeringer Sozialstiftung.