Von Germeringern...
Stiftungszweck
Die Stiftung dient der Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen i.S. des § 53 der Abgabenordnung (Mildtätigkeit). Dazu gehören vor allem Kranke, Alte, Menschen in Notlagen.
Die Stiftung dient des Weiteren der Förderung der im § 52 Abs. 2 Satz 1 AO unter folgenden Nummern genannten Zwecken:
Nr. 4 Jugend- und Altenhilfe
Nr. 7 Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
Nr. 9 Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten.
Wir fördern
Die Stiftung verwirklicht ihre Stiftungszwecke nach § 58 Nr. 1 AO durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften des privaten Rechts oder juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Einzelpersonen können nach einem Bedürftigkeitsnachweis gem. § 53 AO auch direkt unterstützt werden.
Bei der Förderung der genannten Zwecke muss ein örtlicher Bezug zur Stadt Germering gegeben sein.