Organe - Vorstand

Der Vorstand der Germeringer Sozialstiftung besteht aus fünf Personen, nämlich aus seinem Vorsitzenden Dr. Dieter Gutekunst, seiner stellvertretenden Vorsitzenden Eleanor Reis, Renate von Meyer, Ronald Tessarczyk und Wolfgang Schneck. .

Die Amtszeit der Mitglieder des Vorstandes beträgt fünf Jahre; die Wiederwahl ist zulässig.

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er führt entsprechend den Beschlüssen des Stiftungsrats die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere,

  • die Beschlüsse des Stiftungsrats über die Verwendung der Stiftungsmittel und seine anderen Beschlüsse auszuführen,
  • das Stiftungsvermögen ordnungsgemäß zu bewirtschaften,
  • einen Jahresabschluss für jedes abgelaufene Haushaltsjahr vorzulegen und
  • dem Stiftungsrat die Verwendung der Erträge des Stiftungsvermögens vorzuschlagen. (In eiligen Fällen kann der Vorstand die Verwendung von Mitteln bis zu 1.000 Euro selbst beschließen.)

Der Vorstand tagt in der Regel viermal im Jahr.