Stiften und spenden
Wollen Sie dem Beispiel vieler Germeringer Bürgerinnen und Bürger folgen und der Germeringer Sozialstiftung Geld zuwenden, damit sie noch mehr hilfsbedürftige Menschen in unserer Stadt – besonders Kinder, Jugendliche, Alleinerziehende und Senioren – unterstützen kann? Dann überweisen Sie bitte der Germeringer Sozialstiftung 500 Euro oder mehr. Sie mehren so das Stiftungskapital und werden Stifterin oder Stifter. Mit einem höheren Stiftungskapital steigen die Erträge, mit denen die Sozialstiftung Gutes tun kann.
Die herzliche Bitte um Zustiftung von 500 Euro oder mehr richten wir auch an alle Firmen, die in Germering ihren Sitz haben oder hier tätig sind.
Die Germeringer Sozialstiftung ist auch für Spenden von weniger als 500 Euro sehr dankbar. Um in die Liste der Stifterinnen und Stifter eingetragen zu werden, muss es aber eine Zustiftung von mindestens 500 Euro sein. Sie können die 500 Euro innerhalb eines Kalenderjahres auch in Raten überweisen.
Die Germeringer Sozialstiftung ist auch für Zweit- oder Zuzahlungen von Stiftern dankbar. Keine Zahlung verpflichtet aber dazu.
Die Germeringer Sozialstiftung ist kein Verein und erhebt deshalb keine laufenden Mitgliedsbeiträge.
Alle Zahlungen leisten Sie bitte auf eines dieser Konten:
- Sparkasse Fürstenfeldbruck, Konto 14 44 751, BLZ 700 530 70,
- Volksbank-Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck, Konto 2 515 890, BLZ 701 633 70.
Gleichzeitig teilen Sie bitte dem Vorstand der Germeringer Sozialstiftung Ihren Namen und Ihre Anschrift mit.
Sie können die Germeringer Sozialstiftung auch mit einer Letztwilligen Verfügung, also mit einem Vermächtnis oder einer Erbeinsetzung, unterstützen; oder damit, dass Sie Verwandte, Freunde und Bekannte aus einem besonderen Anlass um eine Spende an die Germeringer Sozialstiftung bitten.
Nach jeder Geldzuwendung erhalten Sie (oder der spendende Dritte) eine Stiftungs- oder Spendenbescheinigung für Ihr Finanzamt.