Organe - Stiftungsrat

Der Stiftungsrat besteht aus acht Personen, nämlich aus seinem Vorsitzenden Herbert Stark, seiner stellvertretenden Vorsitzenden Irmgard Köhler-Langewiesche, Helmut Ankenbrand, Dr. Peter Braun, Agnes Dürr, Alexander Freiherr von Hornstein, Manuela Kreuzmair und Detlef Schwarz.

Die Amtszeit der Mitglieder des Stiftungsrats beträgt fünf Jahre; die Wiederwahl ist zulässig.

Die wichtigsten Aufgaben des Stiftungsrats sind,

  • die Beratung und Genehmigung oder Ablehnung von Förderanträgen und Aktionen,
  • den Vorstand zu wählen,
  • den geprüften Jahresabschluss zu genehmigen und den Vorstand zu entlasten,
  • den Haushaltsplan aufzustellen,
  • einen Wirtschaftsprüfer zu bestellen und
  • die Satzung zu ändern.

Der Stiftungsrat tagt zwei- bis dreimal im Jahr.