Organe - Stiftungsrat
Der Stiftungsrat besteht aus acht Personen, nämlich aus seinem Vorsitzenden Herbert Stark, seiner stellvertretenden Vorsitzenden Irmgard Köhler-Langewiesche, Helmut Ankenbrand, Dr. Peter Braun, Agnes Dürr, Alexander Freiherr von Hornstein, Manuela Kreuzmair und Detlef Schwarz.
Die Amtszeit der Mitglieder des Stiftungsrats beträgt fünf Jahre; die Wiederwahl ist zulässig.
Die wichtigsten Aufgaben des Stiftungsrats sind,
- die Beratung und Genehmigung oder Ablehnung von Förderanträgen und Aktionen,
- den Vorstand zu wählen,
- den geprüften Jahresabschluss zu genehmigen und den Vorstand zu entlasten,
- den Haushaltsplan aufzustellen,
- einen Wirtschaftsprüfer zu bestellen und
- die Satzung zu ändern.
Der Stiftungsrat tagt zwei- bis dreimal im Jahr.