Organe - Stiftungsversammlung
Organe der Germeringer Sozialstiftung sind nach den §§ 6 bis 12 der Satzung die Stiftungsversammlung, der Stiftungsrat und der Vorstand. Schirmherr der Germeringer Sozialstiftung ist der jeweilige Oberbürgermeister der Stadt Germering, zur Zeit Oberbürgermeister Andreas Haas. Er kann an den Sitzungen aller Organe der Stiftung mit beratender Stimme teilnehmen.

In der Stiftungsversammlung haben alle Stifterinnen und Stifter, also alle natürlichen und juristischen Personen (Firmen), die mindestens 500 Euro zugestiftet haben, Sitz und Stimme.
Die wichtigsten Aufgaben der Stiftungsversammlung sind,
- die Einhaltung des Stiftungszwecks (siehe Wir über uns) zu kontrollieren und
- alle fünf Jahre den Stiftungsrat zu wählen.
Neben dem Rechenschaftsbericht und Informationen zur Finanzlage stellen sich der Stiftungsversammlung regelmäßig zwei Projektträger vor, die im abgelaufenen Jahr unterstützt wurden. Sie berichten über die Verwendung der Gelder.
Der Vorsitzende des Stiftungsrates lädt die Stifterinnen und Stifter einmal im Jahr zur Stiftungsversammlung und führt den Vorsitz in der Versammlung. Eine zusätzliche Stiftungsversammlung wird einberufen, wenn ein Zehntel der Stifterinnen und Stifter das schriftlich beantragt.