Ziele, Ideen, Organe

Stiftungsidee

Die Stiftungsidee, eine private Plattform für soziales Handeln zu schaffen war die Idee von Susanne und Herbert Stark. Der Staat, die Kommune kann immer nur eine Grundversorgung gewährleisten, die es durch die Aktivierung von Bürgersinn zu ergänzen gilt. Der Grundstock waren seinerzeit, 2001 und 2002 jeweils 150 000 DM gesponsert von der Familie Stark und der Stadt Germering.

Organe

Die Germeringer Sozialstiftung ist eine rechtsfähige, öffentliche Stiftung des privaten (bürgerlichen) Rechts mit Sitz in Germering. Ihr zugeordnet sind (2021) fünf Treuhandstiftungen, die sie verwaltet. Die Treuhandstiftungen, die nicht rechtsfähig sind, haben ihre eigenen Satzungen und ihre eigenen, in der Satzung festgelegten Stiftungszwecke. Die Germeringer Sozialstiftung bildet mit ihren Treuhandstiftungen eine Art „Stiftungsverbund“, im Folgenden sei dies die Kurzbezeichnung.

Die Stiftungszwecke sind vom Aufsichtsorgan, der Regierung von Oberbayern, anerkannt und werden vom zuständigen Finanzamt auf Einhaltung permanent geprüft.

Die Richtlinien der Stiftungspolitik legt der Stiftungsrat fest. Das geschäftsführende Organ ist der Vorstand. Die Stifterversammlung wählt den Stiftungsrat. Mehr dazu finden Sie in der Satzung. Schirmherr/herrin ist der/die jeweilige Oberbürgermeister/in der Stadt Germering.