Die Treuhandstiftungen

Mathilde-Rank-Stiftung

Am 6. Oktober 2003 schlossen Frau Mathilde Rank und die Germeringer Sozialstiftung einen Vertrag über die Errichtung einer "Mathilde-Rank-Stiftung" mit dem Sitz in Germering. Frau Rank stattete ihre Stiftung mit rund 230.000 Euro aus, bat aber darum, dass der Stiftungsname bis zu ihrem Tod anonym bleibt.

Mathilde Rank (Foto) wurde am 6. April 1922 in Gilching geboren. Schon als Kind kam sie nach Unterpfaffenhofen; hier lebte sie bis zu ihrem Tod am 20. Juli 2007. Frau Rank war Beamtin bei der Deutschen Bundesbahn.

Nach dem Vertrag vom 6. Oktober 2003 und nach ihrer Satzung ist die Mathilde-Rank-Stiftung eine unselbständige, nicht rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts in Treuhandschaft und Verwaltung der Germeringer Sozialstiftung.

Die Stiftung hat denselben sozialen Zweck wie die Germeringer Sozialstiftung. Die Sozialstiftung verwaltet das Vermögen der Mathilde-Rank-Stiftung getrennt von ihrem Vermögen.

Organe der Mathilde-Rank-Stiftung sind der Stiftungsrat und der Vorstand.

Den Stiftungsrat der Mathilde-Rank-Stiftung bilden die Mitglieder des Stiftungsrats der Germeringer Sozialstiftung. Bis zu ihrem Tod gehörte auch Frau Mathilde Rank dem Stiftungsrat ihrer Stiftung an.

Der Vorstand der Germeringer Sozialstiftung ist gleichzeitig Vorstand der Mathilde-Rank-Stiftung. Die Aufgaben und Befugnisse von Stiftungsrat und Vorstand entsprechen denen von Stiftungsrat und Vorstand der Germeringer Sozialstiftung.

Gretel-und-Karl-Walcher-Stiftung

Die Eheleute Gretel und Karl Walcher (Fotos) setzten in einem Gemeinschaftlichen Testament vom 29. April 1995 die Stadt Germering als Alleinerbin ihres Vermögens ein und forderten sie auf, das Vermögen in eine von ihr zu gründende nicht rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts einzubringen und diese Stiftung sodann einer rechtsfähigen Stiftung in Germering zur treuhänderischen Verwaltung zu übergeben. Der Stadtrat der Stadt Germering beschloss am 8. November 2011 die Satzung zur Errichtung einer rechtlich unselbständigen Gretel-und-Karl-Walcher-Stiftung und stimmte der Übergabe an die Germeringer Sozialstiftung zu. Nachdem auch der Stiftungsrat der Sozialstiftung zugestimmt hatte, wurde das Stiftungsgeschäft zwischen Stadt und Sozialstiftung am 8. Dezember 2011 notariell beurkundet.

Stiftungszweck ist die Mildtätigkeit, also mittellose schwerstbehinderte und schwerstkranke Menschen in Germering zu unterstützen sowie Förderungen für die Jugend- und Altenhilfe bereitzustellen.

Einziges Organ der Gretel-und-Karl-Walcher-Stiftung ist der Stiftungsrat; er ist identisch mit dem Stiftungsrat der Germeringer Sozialstiftung. Die Aufgaben und Befugnisse des Stiftungsrates entsprechen denen von Stiftungsrat der Germeringer Sozialstiftung.

Gretel und Karl Walcher wurden beide in Braunschweig geboren, sie 1925, er 1927. Karl Walcher war in einem Maschinenbauunternehmen beschäftigt gewesen. Das Ehepaar wohnte in einer Eigentumswohnung in der Germeringer Ganghoferstraße. Diese Wohnung ist in das Eigentum der Germeringer Sozialstiftung übergegangen.

Gretel Walcher starb am 23. Juni 2010, Karl Walcher am 27. Oktober 2010. Die Sozialstiftung hat auch die Pflege des Grabes der Eheleute auf dem Germeringer Friedhof St. Martin übernommen.
 

Hildegard-Kestel-Stiftung

Frau Hildegard Kestel, geborene Hobelsberger, war Stifterin der Germeringer Sozialstiftung (Foto). Sie lebte viele Jahre in Germering und starb achtundachtzigjährig am 17.Mai 2012. In ihrem Testament hatte sie verfügt, dass ein großer Teil ihres Vermögens in eine nach ihr benannte unselbstständige, nicht-rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts in Trägerschaft und Verwaltung der Germeringer Sozialstiftung einzubringen ist.

Stiftungszweck sind die Errichtung, Erhaltung und finanzielle Unterstützung eines Fraunenhauses und/oder eines Hospizes in Germering. Außerdem Mildtätigkeit und die Förderung der Jugend und Altenhilfe

Die Hildegard-Kestel-Stiftung hat einen Wert von mehr als 2 Mio. Euro.

Für den Stiftungsrat und den Vorstand gilt das für die Gretel-und-Karl-Walcher-Stiftung im drittletzten Absatz Gesagte entsprechend.

Max-und-Gabriele-Strobl-Stiftung

Im Juni 2014 gründete Frau Gabriele Strobl in Germering die unselbstständige, nicht rechtsfähige Max-und-Gabriele-Strobl-Stiftung und übergab sie der Germeringer Sozialstiftung in die treuhänderische Verwaltung.

Ziel der Unterstiftung ist die Schaffung eines Hospizes in Germering und die Unterstützung einer ambulanten Hospiz-Versorgung.

Einziges Organ der Max-und-Gabriele-Strobl-Stiftung ist ein Kuratorium. Es ist identisch mit dem Stiftungsrat der Germeringer Sozialstiftung; ihm gehören aber auch an Frau Gabriele Strobl, der oder die Vorsitzende des Hospizvereins Germering und Frau Strobls Testamentvollstrecker(in).

 

Ingeborg Melchert Stiftung

Frau Ingeborg Melchert, geborene Oberpriller, starb am 13.02.2018. Aufgrund testamentarischer Verfügung hat sie die Germeringer Sozialstiftung zu ihrer alleinigen Erbin bestimmt mit der Maßgabe, dass ihr gesamtes Vermögen in eine unselbstständige, nicht rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, in Trägerschaft und Verwaltung der Germeringer Sozialstiftung einzubringen ist. Zweck der Stiftung ist die Errichtung, Erhaltung und finanzielle Unterstützung eines Frauenhauses und / oder eines Hospizes im Bereich der Stadt Germering, ferner die tatkräftige Unterstützung von Maßnahmen dieses Projektes, die sich nicht im Bereich der staatlichen oder kommunalen Aufgaben bewegen.

Vermächtnisse als Zustiftungen

Zustiftung einer anonymen Wohltäterin

Im Jahr 2017 wurde die Germeringer Sozialstiftung mit einem großzügigen Erbe, als Zustiftung zum Stiftungsvermögen, bedacht.